INFORMATION AUF DEUTSCH

VerkäuferInnen der Zeitschrift der Straße

VERKÄUFERIN BZW. VERKÄUFER WERDEN

Jede und jeder darf die Zeitschrift der Straße verkaufen. Voraussetzung ist lediglich ein Verkäufer*innen-Ausweis, den Du kostenlos in unserem Vertriebsbüro erhältst. Ruf an oder komm einfach vorbei:

Die Zeitschrift der Straße
Vertriebs- und Redaktionsbüro
Auf der Brake 10–12
28195 Bremen
Telefon 0421 17 52 16 27
Öffnungszeiten
Mo–Fr 10–13 Uhr

Als Verkäufer*in der Zeitschrift der Straße bestimmst Du selbst, wann und wo Du verkaufst. Die Hälfte des Verkaufspreises von 2,80 Euro pro Heft ist für Dich. Bitte beachte unsere Verkäuferregeln:

REGELN FÜR DEN STRASSENVERKAUF

Der Verkauf der Zeitschrift der Straße soll bedürftigen Menschen helfen, selbstbestimmt, legal und ohne betteln zu müssen Geld zu verdienen. Die Zeitschrift der Straße kann jede und jeder verkaufen. Es gilt der Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe.

1. VerkäuferInnen-Ausweis
  • Wer die Zeitschrift der Straße verkaufen möchte, muss sich im Vertriebsbüro einen Verkäufer*innen-Ausweis ausstellen lassen.
  • Vor Erhalt des Ausweises müssen die Regeln des Straßenverkaufs gelesen, verstanden, ausdrücklich akzeptiert und unterschrieben werden.
  • An Personen ohne Verkäufer*innen-Ausweis wird die Zeitschrift der Straße nicht abgegeben.
  • Der Verkäufer*innen-Ausweis muss beim Verkaufen offen sichtbar getragen werden.
  • Einen fremden Verkäufer*innen-Ausweis zu verwenden, egal zu welchem Zweck, ist nicht erlaubt.
  • Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Deshalb erhalten Kinder und Jugendliche keinen Verkäufer*innen-Ausweis.
2. Verkaufsplätze
  • Die Zeitschrift der Straße weist ihren Verkäufer*innen keine Verkaufsplätze zu. Viele VerkäuferInnen haben aber Stammplätze, die respektiert werden sollen.
  • Es ist nicht erlaubt, andere Verkäufer*innen zu bedrohen oder von ihren Verkaufsplätzen zu vertreiben.
  • In den Bussen und Bahnen der BSAG sowie auf dem Gelände der Deutschen Bahn ist der Verkauf der Zeitschrift der Straße verboten.
  • In Gaststätten, Cafés, Biergärten etc. darf die Zeitschrift der Straße nur mit Genehmigung der Betreiber*in angeboten werden. Dies gilt auch für Außenbereiche und Terrassen von Gaststätten.
  • Es ist nicht erwünscht, die Zeitschrift der Straße außerhalb Bremens und Bremerhavens zu verkaufen, vor allem nicht in Städten mit eigenen Straßenzeitungen.
3. Verhalten gegenüber Käuferinnen und Käufern
  • Wer die Zeitschrift der Straße verkauft, darf nicht berauscht oder betrunken sein.
  • Betteln mit der Zeitschrift der Straße ist unerwünscht.
  • Will jemand eine Zeitschrift kaufen, muss die Verkäuferin bzw. der Verkäufer der Person auch eine Zeitschrift geben.
  • Verkäufer*innen der Zeitschrift der Straße sind verpflichtet, ihren Kund*innen Wechselgeld herauszugeben.
  • Möchte jemand keine Zeitschrift der Straße kaufen, darf diese Person nicht beschimpft, bedrängt oder gar bedroht werden.
4. Sanktionen

Wir suchen zuallererst das Gespräch mit allen Beteiligten, schrecken gegebenenfalls aber nicht davor zurück den Verkäufer*innen-Ausweis einzuziehen und somit den Verkäufer bzw. die Verkäuferin vom Verkauf der Zeitschrift auszuschließen.